Allgemeine Geschäftsbedingungen

Es gelten die Geschäftsbedingungen der Ingenieurbüros Österreich (Download) mit folgenden Ergänzungen:

Alle für die Auftragserfüllung erforderlichen Genehmigungen oder Einwilligungen Dritter sind, sofern nichts Gegenteiliges vereinbart ist, vom Auftraggeber zeitgerecht und auf seine Kosten einzuholen und dem Auftragnehmer nachzuweisen.

Soweit zur Vertragserfüllung Tätigkeiten außerhalb der Räumlichkeiten des Auftragnehmers vorzunehmen sind, hat der Auftraggeber den Zugang zu den entsprechenden Örtlichkeiten zu ermöglichen. Ferner hat der Auftraggeber dafür zu sorgen, dass zu besichtigende Sachen in einer Weise zugänglich sind, die eine ungehinderte Vertragserfüllung zulässt. Insbesondere hat der Auftraggeber alle not-wendigen Vorkehrungen zum Schutz fremder Rechte zu treffen.

Der Auftragnehmer ist dazu verpflichtet, über alle Informationen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleich ob es sich dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet. Ausgenommen sind Informationen, die von Natur aus öffentlich oder öffentlich geworden sind.

Es bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten die Durchführung des Auftrages von Kostenvorauszahlungen abhängig zu machen, sowie bei Aufträgen, die sich über mehrere Monate erstrecken, Teilrechnungen zu legen.

Alle Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzüge auf das unten genannte Bankkonto zu entrichten. Sämtliche Spesen des Geldverkehrs (inländische und ausländische Überweisungspesen und Provisionen) sind vom Auftraggeber zu tragen.